Menschen zu ihrem Recht verhelfen
Christine Saß hat sich im vergangenen Jahr als Rechtsanwältin selbstständig gemacht. Die 30-jährige Juristin arbeitet gemeinsam mit einem Kollegen in einer Bürogemeinschaft im schleswig-holsteinischen Neumünster.
Christine Saß hat eine Rechtsanwaltskanzlei in Neumünster.
Foto: Privat
Privatinsolvenzen und Arbeitsrecht sind die beiden Rechtsgebiete, mit denen sich die junge Anwältin vor allem befasst. „Aktuell habe ich einige Fälle, wo Arbeitnehmer ihren Lohn nicht erhalten haben“, erzählt sie. „Manchmal haben die Arbeitnehmer keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen und stellen nach einigen Wochen fest, dass das Unternehmen kein Gehalt zahlt.“ Wenn die auf diese Weise Betrogenen in ihre Kanzlei kommen, verschafft sich Christine Saß zunächst einen Überblick. Die Anwältin schätzt ein, ob das, was ihr Mandant vorträgt, plausibel und begründet ist. Dann werden die Arbeitgeber schriftlich aufgefordert, das Gehalt auszuzahlen. Reagieren sie nicht, landet der Fall schließlich vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Zunächst gibt es einen Vergleichstermin mit einem Richter, an dem beide Seiten angehört werden. „Kommt es zu keiner Einigung, findet eine Kammersitzung statt, die mit einem Vergleich oder einem Urteil endet“, erklärt die Rechtsanwältin.
Gut zuhören, eine klare Sprache benutzen
Christine Saß berät außerdem überschuldete Menschen und versucht, gemeinsam mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung über die Rückzahlung der Schulden zu erreichen. Gelingt das nicht, beantragt sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Verschuldung ist aber häufig nur ein Aspekt der schwierigen Situation, in der sich die Mandanten befinden, weiß sie. Oft gibt es weitere persönliche oder berufliche Probleme. Da ist dann Feingefühl gefragt. „Es macht mir Freude, Menschen zu helfen und Dinge für sie zu regeln, von denen sie sich überfordert fühlen.“
Aber die Anwältin muss sich nicht nur klar ausdrücken und gut zuhören können, sondern braucht für ihre Arbeit auch ein gutes Gespür dafür, ob ihre Mandanten alles offen legen. „Bevor ich sie berate, muss ich mir von der Situation ein vollständiges Bild machen können“, sagt sie. Besonders zufrieden ist sie, wenn es gelingt, dass ein Prozess durch eine außergerichtliche Einigung vermieden werden kann.
Als Freiberuflerin gehört für Christine Saß auch Buchhaltung zum Berufsalltag. „Am einfachsten ist es, wenn ein Mandant selbst bezahlt. Dann kann ich ihm den entsprechenden Betrag nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung stellen. Komplizierter wird es, wenn er selbst über zu wenig finanzielle Mittel verfügt. Dann beantrage ich für ihn Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beim jeweiligen Gericht, was mit viel bürokratischem Aufwand verbunden ist.“
Qualifikation zur Fachanwältin
Die Mutter von zwei Kindern hat an der Universität Kiel studiert und während des anschließenden zweijährigen Referendariats Einblick in verschiedene Rechtsgebiete bekommen. Aber es ist nicht vorbei mit dem Lernen: In naher Zukunft möchte sie bei der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein ihre Zulassung als Fachanwältin für Arbeitsrecht beantragen. Hierfür nimmt Christine Saß derzeit an entsprechenden Kursen und Lehrgängen teil. Außerdem muss sie eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem Arbeitsrecht nachweisen. Um beruflich auf dem Laufenden zu sein, liest sie außerdem Artikel zur aktuellen Rechtsprechung in Fachzeitschriften und nimmt an Fortbildungen teil. „Immer auf dem aktuellen Stand zu sein, ist auch deshalb wichtig, weil ein Rechtsanwalt dafür haftbar gemacht werden kann, wenn er einen Fehler begeht, weil er sich an einer alten Rechtsprechung orientiert hat“, meint sie.




