Kosten und Einnahmequellen
Auch in den Zeiten von Studium und Ausbildung sind Kinder auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen.
Studierende und Azubis sind während ihrer Ausbildung meist auf die finanzielle Untersützung der Eltern angewiesen.
Foto: WillmyCC
Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern 640 Euro pro Monat für die Erstausbildung zu zahlen. Unterstützt werden sie bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages der finanziellen Unterstützung der Kinder aber auch durch den Staat: Er zahlt während der Ausbildung/Studium Kindergeld und über Steuerfreibeträge können Sie einen Teil der Kosten wieder reinholen.
Ausgaben
Schulische Ausbildung
Während Auszubildende in einem Betrieb ein monatliches Gehalt bekommen, müssen viele Ausbildungen in Berufsfachschulen meist bezahlt werden. Schulische Ausbildungen können aber durch BAföG gefördert werden.
Studium
In einigen Bundesländern werden mittlerweile Studiengebühren verlangt, die je nach Hochschulart 300 bis 500 Euro pro Semester betragen. Die Regelstudienzeit beträgt beim Bachelor drei bis vier, beim Master zwei Jahre. Einen Überblick über Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern gibt es unter http://www.studienfinanzierung.abi.de/ und http://www.studentenwerke.de/ (unter Studienfinanzierung). Abhängig vom Einkommen der Eltern ist eine Förderung durch BAföG möglich. Außerdem kann sich der Nachwuchs um ein Stipendium bewerben. In Einzelfällen ist auch eine Befreiung von Studiengebühren möglich.
Lebenshaltung
Das Studentenwerk geht von einem durchschnittlichen Lebensunterhalt eines Studierenden von 740 Euro pro Monat aus. Günstige Zimmer werden mit 266 Euro veranschlagt. Die Ausgaben für Miete, Telefon, Lebensmittel, Kleidung und Fahrtkosten hängen von den Ansprüchen des Studierenden ab, ob er zu Hause wohnt und in welcher Stadt er studiert. Auszubildende wohnen oft zu Hause und haben andere Kosten, wie zum Beispiel den Unterhalt für ein Kraftfahrzeug. Da sie Gehalt beziehen, können sie einen Teil der Ausgaben oft selbst übernehmen.
Einnahmen
Kindergeld
Während Studium und Ausbildung haben Sie bei einem unverheirateten Kind bis zu seinem 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld (je 184 Euro für die ersten beiden Kinder, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro). Verdient es mehr als 7.680 Euro im Jahr (bei Studierenden inklusive 50 Prozent des BAföGs), wird das Kindergeld gestrichen. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Wehrdienst unterbrochen, kann das Kindergeld für einen dem Grunddienst entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden. Zwischen Schulabschluss und Ausbildung oder Studium kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn sich der Jugendliche um die Fortsetzung der Ausbildung (auch Studium) bemüht und dies durch Belege wie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Bewerbungen bei Hochschulen, Absageschreiben etc. nachweist. (http://www.arbeitsagentur.de/)
Jobben
Ein Studium verlangt heute mehr denn je Zeit und Organisation, das heißt Jobben geht nicht mehr so einfach wie früher. Andererseits besteht in den vorlesungsfreien Zeiten auch weiterhin die Möglichkeit, sich etwas dazu zu verdienen. Studierende dürfen bei Nebenjobs im Studium eine gewisse Verdiensthöhe nicht überschreiten (Details unter http://www.studentenwerke.de/, Studienfinanzierung). Mini-, Saison-, Ferien- und Studentenjobs gibt es in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit: http://jobboerse.arbeitsagentur.de/
Stipendien
Wenn Ihr Kind gute Leistungen erbringt, sich sozial, politisch oder gesellschaftlich engagiert oder hochbegabt ist, kann es unter Umständen ein Stipendium erhalten. Soziale Einrichtungen, Stiftungen, Kirchen, Hochschulen, aber auch Bundesländer oder Städte vergeben Stipendien. Die Fördermöglichkeiten reichen von Zuschüssen bis zur Studienvollfinanzierung. Die Höhe der Förderung wird abhängig vom Einkommen der Eltern berechnet. Ein Überblick über die deutschen Stiftungen finden Sie unter http://www.stiftungen.org/ (Stiftungssuche > Bildung/Erziehung/Studentenhilfe). Ergänzende Informationen finden Sie auf http://www.studienfinanzierung.abi.de/
BAföG und Bildungskredite
Ist Ihr Kind bei Studien- oder Ausbildungsbeginn jünger als 30 Jahre, hat es mitunter Anspruch auf BAföG. In Ausnahmefällen können auch ältere Auszubildende gefördert werden. Der Zuschuss wird gewährt, wenn das eigene Einkommen, das der Eltern und gegebenenfalls das des Ehegatten eine gewisse Summe nicht überschreitet. Die Bundesregierung hat Ende April beschlossen, den Förderhöchstbetrag zum Schuljahresbeginn beziehungsweise zum kommenden Wintersemester auf 670 Euro anzuheben. Für ein Auslandsstudium gelten andere Sätze. Das Gute daran: Nur die Hälfte der Inlandsförderung muss nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden, die andere gibt es als „Stipendium geschenkt“. Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Schuld zu reduzieren. Infos und den aktuellen Stand des BAföGs finden Sie unter http://www.bafoeg.bmbf.de/.
Wer keinen BAföG-Anspruch hat, kann bei der KfW Förderbank einen Bildungskredit beantragen: http://www.kfw-foerderbank.de/. Auch Banken und private Anbieter gewähren Studienkredite. Das Centrum für Hochschulentwicklung CHE hat dazu einen Test veröffentlicht (http://www.che-studienkredit-test.de/).
Studierende können Anspruch auf Wohngeld haben. Ansprechpartner ist die Kommune, über die es beantragt werden muss. In seltenen Fällen können Studierende ALG II beantragen. Informieren können Sie sich bei den zuständigen Agenturen für Arbeit (http://www.arbeitsagentur.de/) beziehungsweise der ARGE (Arbeitsgemeinschaft).
Weitere Infos
Auf abi.de existiert unter den Rubriken „Studium“ und „Ausbildung“ jeweils ein eigener Punkt zum Thema „Finanzen“. Dort finden Sie Tipps zur Finanzierung eines Studiums, Informationen über Ausbildungsvergütungen, Adressen und Links.
In der Elternrubrik gibt es eine Übersicht über die Versicherungen, die Ihr Kind braucht und die weiter über Sie laufen können.
Außerdem im abi>> Portal: ein Studienfinanzierungsflyer zum kostenlosen Download.




