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Studieren ohne Abitur

Geöffnet für qualifizierte Praktiker

Deutschland braucht hochqualifizierte Nachwuchskräfte. Darum haben auch beruflich Qualifizierte ohne Abi-Zeugnis unter bestimmten Voraussetzungen mittlerweile in jedem Bundesland die Möglichkeit, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Fakt ist allerdings: Die Regelungen sind überall anders und es tut sich derzeit einiges im "Paragraphendschungel".

Auf dem Foto ist ein voller Hörsaal zu sehen.

Die Hörsäle stehen jetzt auch Studieninteressierten ohne Abitur offen.

Foto: Jardner

Manche junge Menschen entdecken ihre Talente erst spät, andere haben sich vielleicht aufgrund ihrer familiären Herkunft zunächst für eine „Praktiker-Karriere“ entschieden. Sie erwerben etwa einen mittleren Bildungsabschluss und machen eine Berufsausbildung. Bei einigen entsteht im späteren Berufsleben der Wunsch, die eigenen Kompetenzen auszubauen, beruflich aufzusteigen und dafür ein Hochschulstudium aufzunehmen. Über den sogenannten „Dritten Bildungsweg“ ist ein Studium ohne Abitur inzwischen bundesweit möglich.

Hochschulgesetze geben Auskunft

Wie offen der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte jedoch ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die einzelnen Hochschulgesetze geben Auskunft darüber, welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen – etwa ein bestimmter Bildungsabschluss, eine Berufsausbildung und Berufserfahrung – und welche Möglichkeiten damit bestehen. Darüber hinaus legen die Hochschulen weiterführende Bestimmungen fest. Bislang ist es nicht so einfach, sich bei den ganzen länder- und hochschulspezifischen Regelungen einen Überblick zu verschaffen. Hinzu kommt, dass bildungspolitisch gerade einiges in Bewegung ist.

Aktuell ist ein Prozent aller Studierenden in Deutschland ohne Abitur. Die Zahl beruflich qualifizierter Studienanfänger soll jedoch in den kommenden Jahren steigen, informiert Dr. Sigrun Nickel vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Dafür gebe es vor allem zwei Gründe: „Zum einen verlangt der Mangel an Fachkräften, vor allem in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern (MINT), nach qualifiziertem Nachwuchs über das Niveau einer Berufsausbildung hinaus. Zum anderen haben verschiedene internationale Studien gezeigt, dass die Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems einfach zu gering ist.“

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im März 2009 einen entsprechenden Beschluss formuliert, um für beruflich qualifizierte Bewerber den Zugang zu den Hochschulen bundesweit anzugleichen und die Bildungsmobilität zu stärken.

Der KMK zufolge sollen Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erwerben können, wenn sie eine mindestens zweijährige berufliche Ausbildung abgeschlossen haben und in der Regel drei Jahre Berufspraxis nachweisen können. Sie erhalten die fachgebundene Studienberechtigung, wenn sie entweder ein Eignungsfeststellungsverfahren oder ein mindestens einjähriges Probestudium in einem Studienfach erfolgreich absolviert haben, das inhaltlich zur Berufsausbildung und zur ausgeübten Tätigkeit passt. Nach einem bestandenen Probestudium kann das Studium dann regulär fortgesetzt werden. Wird es nicht bestanden, kann ein neues Probestudium aufgenommen werden, allerdings auch nur wieder in einem verwandten Fach. Auf diesem Weg könnte dann beispielsweise ein Kfz-Mechatroniker Ingenieur werden oder eine Bürokauffrau Betriebswirtschaft studieren.

Wer eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolviert hat – also beispielsweise Meister, Techniker oder Fachwirt ist – soll laut KMK sogar eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten und an Hochschulen jedes Fach studieren können. Das hieße, eine Elektrotechnikermeisterin könnte etwa ein Biologiestudium aufnehmen, ein Bankfachwirt das Studienfach Anglistik wählen.

Generell gilt, beruflich Qualifizierte dürfen so studieren, wie es die Landesgesetze erlauben. Das heißt: Ein Meister aus Bayern kann genauso in Hessen studieren, wenn er die Zulassungsbedingungen der Wunschhochschule erfüllt. Es ist allerdings wichtig, sich im Einzelfall genau zu erkundigen. Die Studienberatung der Wunschhochschule kann dir Auskunft geben.

Beispiel Rheinland-Pfalz

Die Umsetzung in den Bundesländern gestaltet sich ganz unterschiedlich. In Rheinland-Pfalz ist beispielsweise am 1. September 2010 das neue Hochschulgesetz in Kraft getreten, das über den KMK-Beschluss sogar noch hinaus geht. Demnach dürfen Meister und Inhaber vergleichbarer Qualifikationen künftig an allen Hochschulen des Landes einen Studiengang antreten, der sie interessiert. Und wer eine berufliche Ausbildung mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 abgeschlossen hat und mindestens zwei Jahre beruflich tätig ist, kann an Fachhochschulen jedes Studium aufnehmen und an Universitäten fachgebunden studieren – ohne Prüfung und Probestudium.

Nicht nur in Rheinland-Pfalz muss eine Lösung gefunden werden, wie beruflich Qualifizierte bei der Zulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge berücksichtigt werden. Ein örtlicher Numerus clausus wird nötig, wenn sich mehr Interessenten bewerben als es Plätze gibt. Die Hochschulen müssen dann eine Auswahl treffen. Hier gibt es verschiedene Kriterien, ein wichtiges ist immer die Durchschnittsnote. Die Länder können beispielsweise zum einen eine Quote einführen, also ein bestimmtes Kontingent an Plätzen für Meister und Co. reservieren. Das heißt aber auch, dass – wer keinen Platz erhalten hat – sich im kommenden Semester erneut bewerben muss. Eine andere Möglichkeit ist, dass die beruflich Qualifizierten nicht nur untereinander um einige Plätze konkurrieren, sondern am ganz normalen Vergabeverfahren beteiligt werden und dann gegebenenfalls Wartesemester absolvieren müssen. Auskünfte über die Regelung im gewünschten Bundesland und an der bevorzugten Hochschule gibt die Studienberatung.

An der Hochschule gelten dann für alle Studierenden die gleichen Regeln. „Natürlich müssen beruflich Qualifizierte vergleichbare Leistungen erbringen wie etwa Abiturienten“, sagt Sabine Lucht, Pressesprecherin des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. „Aber es geht ja darum, Potenziale zu wecken und neue berufliche Perspektiven zu schaffen. Der Landesregierung ist dieser weitere Schritt zur Öffnung der Hochschulen wichtig, aus Gründen der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie auch eines sozial gerechteren Hochschulzugangs.“

 

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