"Ein Praktikum ist ein Lernverhältnis"
Jessica Heyser ist im DGB Bundesvorstand für den Bereich Jugend zuständig. abi>> spricht mit ihr über die Rechte und Pflichten von Praktikanten.
abi>>: Welche Vorteile bieten Praktika?
Jessica Heyser: Praktische Erfahrungen helfen dabei, sich beruflich zu orientieren. Man kann besser herausfinden, ob ein bestimmtes Berufsfeld zu einem passt und ob man die angestrebte Tätigkeit überhaupt ausüben kann. Natürlich kann man über Praktika auch Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern knüpfen. Allerdings fallen die sogenannten Klebeeffekte in der Praxis weniger positiv aus. Untersuchungen zeigen, dass nur etwa zehn Prozent der Praktikanten, die bereits ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen haben, als festangestellte Mitarbeiter vom Betrieb übernommen werden.
abi>>: Welche Pflichten haben Praktikanten?
Jessica Heyser: Ein Praktikum ist ein Lernverhältnis. Allerdings kann der Betrieb verlangen, dass der Praktikant auch gewisse Arbeitsleistungen erbringt. Wie beides gewichtet wird, ist Ermessenssache. Der Lerneffekt sollte natürlich im Vordergrund stehen. Sinnvoll kann es sein, wenn sich beide Seiten, Praktikant und Betrieb, vorab darüber verständigen, welche Interessen der Praktikant hat, welche Abteilungen er kennenlernen möchte und darüber eine Vereinbarung treffen.
abi>>: Wie erkenne ich Unternehmen, die den Aspekt der Ausbildung sehr ernst nehmen?
Jessica Heyser: Ein gutes und faires Praktikum ist zeitlich auf maximal drei Monate begrenzt, angemessen vergütet und wird im Rahmen der Ausbildung absolviert. Ziele und Inhalte des Praktikums sind im Rahmen eines Praktikumsplans beziehungsweise Ausbildungsvertrags festgelegt. Unternehmen, die ein solches Praktikum ausschreiben, sind mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit tatsächlich daran interessiert, jungen Menschen einen Einblick in ein Tätigkeitsfeld zu geben.
abi>>: Welche Rechte haben Praktikanten?
Jessica Heyser: Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, haben laut Berufsbildungsgesetz Anspruch auf eine angemessene Vergütung, auf Urlaub und alle anderen allgemeinen Arbeitnehmerrechte sowie auf ein Zeugnis. Außerdem muss es sich beim Praktikum um ein Lernverhältnis handeln, d.h. das Lernen und nicht das Arbeiten muss im Vordergrund stehen. Da Pflichtpraktika im Studium als Teil der akademischen Ausbildung gelten, hat der Praktikant weder Anspruch auf Urlaub noch auf andere Arbeitnehmerrechte. Trotzdem können natürlich beispielsweise Urlaub und Praktikumsvergütung im Praktikumsvertrag schriftlich festgelegt werden.
abi>>: Wie können Praktikantenkarrieren vermieden werden?
Jessica Heyser: Im Lebenslauf macht es sich nicht unbedingt gut, wenn zu viele Praktika – besonders im Anschluss an ein Studium – absolviert wurden. Personalverantwortliche fragen sich dann, woran es liegt, dass der Bewerber nicht übernommen wurde. Eine Möglichkeit ist es, mit dem Praktikumsbetrieb darüber zu sprechen, ob diese Zeiten anders deklariert werden können, zum Beispiel als freie Mitarbeit. Statt nach dem Studium viele Praktika zu machen, wenn es mit der Suche nach einer Anstellung schwierig ist, raten wir eher dazu, sich eine Honorarstelle zu suchen und so den beruflichen Einstieg zu versuchen. Auch das Jobben in einem berufsfremden Bereich kann eine Alternative sein, wenn daneben ausreichend Zeit bleibt, sich auf das Schreiben von Bewerbungen zu konzentrieren.





