Numerus clausus und Co.
Abiturdurchschnittsnote, Wartezeit, Auswahltest ? Den einen Weg, um einen Studienplatz zu ergattern, gibt es nicht. Stattdessen hängen die Zulassungsvoraussetzungen vom gewählten Fach und der gewählten Hochschule ab. abi>> gibt einen Überblick.
Zulassungsvoraussetzungen: von Hochschule zu Hochschule verschieden.
Foto: Schwelle
Sophia Unger (21) studiert Zahnmedizin im dritten Semester. Mit dem Studienplatz hat es allerdings erst im zweiten Anlauf geklappt, denn mit ihrem Abiturdurchschnitt von 1,9 bekam sie in der ersten Bewerbungsrunde im Wintersemester 2009/2010 noch keinen Platz. Zahnmedizin gehört neben Pharmazie, Human- und Tiermedizin zu den vier Studiengängen, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind und über
hochschulstart.de (die ehemalige ZVS) vergeben werden. Für alle vier Studiengänge gibt es drei Auswahlquoten: 20 Prozent der Plätze werden an die Abiturbesten vergeben. Als Sophia Unger sich beworben hatte, lag der Numerus clausus je nach Bundesland, in dem das Abitur erworben wurde, zwischen 1,2 und 1,6. Weitere 20 Prozent der Plätze werden nach der angesammelten Wartezeit verteilt und 60 Prozent direkt von den Hochschulen, wofür sie eigene Auswahlverfahren einsetzen. Dabei kann es sich neben dem Abischnitt um Einzelnoten handeln, um das Ergebnis eines Auswahlgesprächs, die Überzeugungskraft eines Motivationsschreibens, die Relevanz einer vorherigen Berufsausbildung oder das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests. Einige Hochschulen berücksichtigen beispielsweise das Ergebnis des sogenannten Tests für medizinische Studiengänge (TMS) bei ihrer Auswahl.
Auch Sophia Unger profitierte von den hochschulinternen Zulassungsverfahren. Die Zeit bis zur nächsten Bewerbungsfrist im Sommersemester 2010 überbrückte sie mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) beim Kölner Rettungsdienst und schloss zusätzlich eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin ab. Die Uni Göttingen, die bei der Studienplatzvergabe neben der Durchschnittsnote auch die Ergebnisse eines Auswahlgespräches berücksichtigt, konnte sie so von ihrer Motivation überzeugen und bekam im zweiten Anlauf die ersehnte Zulassung.
Örtliche Zulassungsbeschränkung
Für all diejenigen, die sich wie Sophia Unger für einen Studiengang in Medizin oder Pharmazie bewerben möchten, ist das Bewerbungsverfahren also relativ klar geregelt: Die Unterlagen, in denen man seine Wunschhochschulen angibt, gehen an hochschulstart.de und werden dann in der Regel für die hochschulinternen Auswahlverfahren entsprechend weitergeleitet.
Etwas komplizierter ist es bei den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen. Und das sind laut Hochschulkompass immerhin rund 4.400 der insgesamt über 9.100 grundständigen Studiengänge, Tendenz steigend. Auch, weil es bis 2015 aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge mehr Studieninteressenten geben wird. „Wir müssen davon ausgehen, dass die NC-Situation in Zukunft nicht einfacher wird“, bestätigt Bernhard Scheer, Pressesprecher von hochschulstart.de. Wenn nämlich mehr Studienbewerber da sind als Studienplätze zur Verfügung stehen, müssen die Hochschulen eine Auswahl treffen. Wie auch im hochschulinternen Auswahlverfahren bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die Bewerber bestimmte Voraussetzungen erfüllen – vom Abiturdurchschnitt über Eignungstests bis hin zu Auswahlgesprächen sind die Auswahlkriterien bunt gemischt. Welche über die Zulassung entscheiden, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.
Für Martina Hannesen, Beraterin für Akademische Berufe der Agentur für Arbeit in Krefeld, sind diese Auswahlverfahren durchaus sinnvoll. „Die Hochschulen wollen sich die Studieninteressenten ähnlich den Unternehmen, die ihre Bewerber mithilfe von Assessment-Centern und Rollenspielen auswählen, genauer ansehen. Jede Hochschule versucht, möglichst gute, motivierte Studierende zu gewinnen, auch um hohe Abbrecherquoten zu vermeiden“, erklärt sie. Das Problem: Um ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen, bewerben sich zahlreiche Abiturienten parallel bei mehreren Hochschulen und durchlaufen mehrere Auswahlverfahren. Die Folge ist, dass in den vergangenen Jahren immer wieder Studienplätze unbesetzt blieben. Immatrikulieren kann man sich schließlich nur einmal. Die Nachrückverfahren, in denen zuvor abgelehnten Bewerbern dann doch noch die Chance auf die freien Plätze gegeben wurde, zogen sich oft bis weit in das Semester hinein.
Zukünftig soll das neue dialogorientierte Serviceverfahren, das ebenfalls von hochschulstart.de angeboten wird, die Situation deutlich verbessern. Die Studienbewerber können damit jederzeit virtuell verfolgen, für welche der bis zu zwölf angegebenen Studienwünsche sie eine Zulassung haben oder wie groß ihr Abstand zum letzten zugelassenen Bewerber ist. Sobald sie sich für eine Hochschule entschieden haben, verschwinden sie automatisch aus der Zulassungsdatei der anderen Hochschulen und aus allen Auswahllisten, so dass andere nachrücken können. „Mit dem neuen System soll das Bewerbungsverfahren verkürzt werden“, erklärt Bernhard Scheer. „Überbuchungen von Seiten der Hochschule, um die Plätze voll zu bekommen, sind dann nicht mehr nötig.“ Voraussetzung für eine Verbesserung ist aber, dass möglichst viele Hochschulen an diesem neuen Verfahren teilnehmen
Zulassungsfrei
Neben den bundesweit und den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es noch die zulassungsfreien. Hier ist das Verfahren am einfachsten: Alles, was man tun muss, ist, sich für den Studienplatz einzuschreiben. Manchmal muss man hierfür zu den Einschreibungsfristen persönlich im Immatrikulationsamt der Hochschule vorbeischauen, manchmal die Unterlagen per Post schicken und manchmal ist auch eine Online-Einschreibung bequem von zu Hause aus möglich. Zu welcher Kategorie der ausgewählte Studiengang gehört, das muss aber jeder Abiturient selbst herausfinden – mit Hilfe der Hochschulwebseiten.






